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Kooperations-modell

Die Mieterschaft des Murifelds hat sich im Jahre 1986 zusammengeschlossen, um sich gegen die angekündigte uniforme Sanierung der Häuser durch die städtische Liegenschaftsverwaltung vehement und damals noch recht kämpferisch zur Wehr zu setzen. Heute ist sie gut organisiert und bestimmt in offizieller Absprache mit Behörden und Verwaltung einen grossen Teil des Siedlungslebens mit.

Unzählige (kleine und grosse, strukturelle und rechtliche, handfeste und vertragliche) Errungenschaften ergeben heute die bunte Mischung, die die Lebensqualität des oberen Murifelds ausmacht. Das schweizweit einzigartige Modell der Mitbestimmung ist heute fester Bestandteil der lebendigen Beziehung zwischen der Mieterschaft und der Stadt Bern als Vermieterin. Die offiziell geregelte Mitsprache ermächtigt die Mieter/innen zur Mitbestimmung bei Wohnungsvergaben, Renovationen und Veränderungen im Aussenraum und zieht jene Menschen an, welche ihren Lebensraum gerne mitgestalten wollen.

Die Mieterschaft der Siedlung Murifeld beschloss in ihrer Versammlung vom 14. August 2003 die Einführung des sogenannten Kooperationsmodells. Das Kooperationsmodell regelt die Zusammenarbeit zwischen der Mieterschaft der Siedlung Murifeld und der städtischen Liegenschaftsverwaltung.

Ziel des Kooperationsmodells ist es, den Mieter*innen eine Mitwirkung an den siedlungsbezogenen Verwaltungsaufgaben zu ermöglichen. Durch ihre Beteiligung an Pflege und Unterhalt des Aussenraums und an der Vermietung des Wohnraums und mit ihrer Mitsprache bei Sanierungen soll die Mieterschaft dazu beitragen, dass die Unterhalts- und Mietkosten tief gehalten und eine nachhaltige Wohnpolitik betrieben werden kann.

 Download: Kooperationserklärung 2003

Download: Kooperationsmodell Juni 2003

 

Eine Evaluation des Kooperationsmodells ist im Jahre 2013/2014 durchgeführt und ausgewertet worden.
Den Auswertungsbericht der Evaluation finden Sie hier:
Download: Evaluation Kooperationsmodell

Finanziert wird das Kooperationsmodell über einen Beitrag der Mieter*innen in Form des Mieterfrankens. Die Höhe des Beitrags wird von der Mieterschaftsversammlung festgelegt und genehmigt.
Mehr dazu unter Mieterschaftsversammlung und den Protokollen.

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